Das Recht der nationalen Minderheiten ist noch immer von besonderer sowohl politischer als auch rechtlicher Relevanz. Wenngleich internationale Dokumente, seien es Verträge oder Instrumente in Form von "soft law" (zB OSZE Dokumente), den Umfang der Rechte nationaler Minderheiten schon weitgehend festgeschrieben haben, bestehen noch immer Defizite in der Aufarbeitung der Verfahren zum Schutz und zur Durchsetzung dieser Rechte. Diese Situation ist mit jener der Menschenrechte vergleichbar, wo derzeit das Hauptaugenmerk eher auf dem Verfahren zur Durchsetzung als auf der Kodifikation des substanziellen Bestandes liegt.
Um jenes Defizit zu verringern, organisiert das Bildungshaus Sodalitas in Tainach/Tinje und die österreichische Gruppe der International Law Association eine Tagung mit dem Thema: "Schutz und Durchsetzung der Rechte nationaler Minderheiten".
Der wesentliche Schwerpunkt dieser Tagung soll auf der wissenschaftlichen Diskussion dieses Themas aus unterschiedlicher Perspektive liegen. Insbesondere soll die Frage der Durchsetzung sowohl auf nationaler als auch internationaler (regionaler und globaler) Ebene erörtert werden, wobei sich folgende Fragen stellen: Qualifikation dieser Rechte (z. B. individuelle oder kollektive Rechte, erga omnes Wirkung), Berechtigung zur Geltendmachung, Verfahren der Geltendmachung, Einrichtungen zum Schutz dieser Rechte (z. B. im Rahmen der OSZE), Position dieser Rechte innerhalb der Europäischen Union.
Als Termin wurde der 5. – 7. Oktober 2006 fixiert. Die beiden Eröffnungsvorträge mit dem slowenischen Außenminister Dr. Dimitrij Rupel und dem österreichischen Staatssekretär und Völkerrechtler Dr. Hans Winkler finden am Donnerstag, dem 5. Oktober, um 19.00 Uhr statt. Die Vorträge mit den Diskussionen finden am Freitag und Samstag statt. Das Symposium endet am Samstag um 13.00 Uhr.
Tagungsort ist das Bildungshaus Sodalitas in Tainach/Tinje. Das Bildungshaus bietet selbstverständlich auch Übernachtungsmöglichkeiten an.
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